In einer gemeinsamen Veranstaltung der MIT und der CDA erläuterten Karl Schiewerling, MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Manfred Hohenhorst, Rechtsanwalt der Sozietät Quast, Fachanwalt für Arbeitsrecht die fachlichen Hintergründe.
"Eigentlich keine neue Sache“, darüber waren sich die eingeladenen Referenten einig. Werkverträge würden seit langem abgeschlossen, um bestimmte Leistungen zu beauftragen, wie beispielsweise beim Hausbau der Einbaueines Fensters. Schwierig sei aber, dass in jüngster Zeit in Unternehmen Tätigkeiten, die bisher von Stamm-beschäftigten ausgeführt wurden, in Werke unterteilt würden. Auf diese Weise würden Lohnkosten gespart und die Aufgaben lasse man von günstigeren Kräften erledigen. Beispiel hierfür ist das Einräumen von Regalen im Lebensmitteleinzelhandel.Problematisch sei dies insbesondere,wenn die Mitarbeiter weiterhin faktisch wie normales Personal behandelt und nur geringerentlohnt werden. Der Einsatz von Werkverträgen ist aktuell nur zulässig, wenn Tätigkeiten und Mitarbeiter organisatorisch klar abgegrenzt werden können und dies auch umgesetzt wird. In Missbrauchs-fällensei aber genau dies nicht der Fall. Der Abgeordnete Karl Schiewerling erklärte, dass die Bundesregierung aktuell diskutiere, wie die bestehenden Regelungen verschärft werden könnten. Ziel müsse es sein, den Missbrauch einzudämmen, ohne die bisher üblichen Werkverträge unmöglichzu machen. Gleichzeitig sollten die personellen und rechtlichen Möglichkeiten des Zolls an dieser Stelle ausgeweitet werden, um eine effektive Kontrolle zu gewährleisten. Er sei grundsätzlich optimistisch, dass dies gelingen könne. „Insgesamt bezahlt die Mehrheit der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter auch heute schon anständig und nur eine Minderheit nutzt Regelungen bis zur äußersten Grenze aus oder missbraucht sie“, brachen sowohl Karl Schiewerling als auch Manfred Hohenhorst eine Lanze für die heimischen Betriebe. (WN)