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Neuigkeiten
25.06.2020, 18:00 Uhr | Susanne Block
Bedingungen der NRW-Soforthilfe 2020 Die Projektleiter der Bezirksregierung Münster informieren Online am 30.06.2020 Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Herr Sandro Wiggerich zeichnet sich für die strafrechtlichen Fragen verantwortlich.
Sofort- und Überbrückungshilfen sollen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler unterstützen, um die Corona-Krise zu bewältigen. So konnten Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Mit der schnellen Auszahlung stand für drei Monate eine Liquiditätsspritze zur Verfügung. Diese Soforthilfe ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft und somit ggf. teilweise zurückzuzahlen. Nun sorgt sich ein Teil der Antragsteller, ob sie die Richtlinien eingehalten haben und möchten nicht dem Vorwurf des Missbrauchs oder des Subventionsbetrug ausgesetzt werden. Der MIT-Kreisverband Warendorf bietet daher das direkte Gespräch mit den Projektleitern der Bezirksregierung Münster für die NRW-Soforthilfe an. Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |